In der Schweiz gibt es kein generelles Verbot für das Steigenlassen der Himmelslaternen. Einzelne Kantone und Gemeinden haben aber ein solches erlassen. Am Besten erkundigen Sie sich direkt vor Ort, ob beim Festlokal das Steigenlassen der Laternen erlaubt ist.
Braucht es zum Steigenlassen der Himmelslaternen eine Bewilligung?
Grundsätzlich benötigen Sie zum Steigenlassen der Himmelslaternen keine Bewilligung. An einzelnen Orten in der Schweiz ist aber eine Bewilligung notwendig. Bei Starts in der Nähe von Flugplätzen mit Flugsicherung ist eine Koordination mit der Skyguide erforderlich.
Weitere ausführliche Informationen zum Steigenlassen der Himmelslaternen in der Schweiz finden Sie beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.
Enthalten die Himmelslaternen Metalldrähte?
Nein. Unsere Himmelslaternen enthalten anstelle von Metalldrähten ebenso stabile Holzstäbe und sind deshalb in der Natur wieder zu 100 % biologisch abbaubar.
Kann die Himmelslaterne noch mit "Wünschen" beschriftet werden?
Ja, dies ist problemlos möglich. Alle bei uns gekauften Laternen können mit einem Filzstift nachträglich noch beschriftet werden. Seien Sie aber vorsichtig und beschriften Sie diese nur auf einer ebenen Unterlage, um so das Papier nicht zu verletzen!
Muss die Himmelslaterne noch zusammengebaut werden?
Nein, unsere Himmelslaternen werden Ihnen fertig geliefert. Sie müssen diese nur noch auspacken, vorsichtig aufklappen und anschliessend das Brennmaterial entzünden.